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Betanken von Tankflaschen
Zur Zeit herrscht eine grosse Unsicherheit über das Betanken von Tankflaschen
in Deutschland. Teilweise verweigern Tankstellen die Betankung.
Die derzeitige Problematik wurde ausgelöst durch ein Rundschreiben des
Deutschen Verbandes Flüssiggas und mehrer Gewerbeaufsichtsämter an
alle Tankstellen und Gasfüllstationen.
In diesem Rundschreiben hat der Verband darauf hingewiesen, dass das Betanken
von Campinggasflaschen, Ballonflaschen und Tankflaschen verboten ist mit dem
entsprechende Aufkleber, auf dem eine Ballon- und eine Campingflasche abge-
bildet ist. Fairerweise wird in fast allen Schreiben darauf hingewiesen, dass
Tankflaschen mit der Zulassung als Gastank -Orts fest- betankt werden dürfen,
wenn sie mit dem Fahrzeug fest verbunden sind.
Die grüne wynen-Tankflasche entspricht diesen Vorgaben.
Das Verbot für Campinggasflaschen und Ballonflaschen besteht aus zulassungs-
und technischer Sicht zu Recht. Beide Behälter würden bei der Selbstbetankung
an der Tankstelle überfüllt, da das Füllstopp-Ventil fehlt. Die Tankflaschen
verfügen über ein 80%tiges Füllstopp-Ventil, das Voraussetzung für die
Selbstbetankung ist.
Tankflaschen gibt es mit der Bauartzulassung "Orts beweglich" und
"Ortsfest".
Im Gegensatz zu den "Orts beweglichen" Behältern, ist die grüne Ausfüh-
rung von Wynen-Gas ein Gastank in - stehender Ausführung - und "Orts fest".
Zum Betrieb der günen Tankflasche ist die Vorschrift "mit dem Fahrzeug fest ver-
bunden" in Europa unbedingt einzuhalten. Dazu muss ein Tankhalter
(siehe "Zubehör Tankflasche" dann "Halter" von Bild Nr.1046 bis Bild Nr. 1050
montiert werden.
Die meist vorhandene Halterung für Campinggasflaschen reicht nicht aus. Sie ist
leicht zu öffnen, und der Behälter kann dann "Orts beweglich" eingesetzt werden,
was verboten ist.
Alle Gastanks in - stehender Ausführung - also auch die grüne Tank-
flasche von Wynen-Gas können und dürfen unter der Voraussetzung "mit dem
Fahrzeug fest verbunden" betankt werden.
Deutsche Vorschriften sind nur in Deutschland verbindlich. Die Gasbeschaffung
im Ausland mit der Tankflasche unterliegt dieser Vorschrift nicht, gleich in
welcher Bauart sie zugelassen ist.
Aktuelle Information.
Die Regierung begründet das Tankverbot für
"Ortsbewegliche Druckbehälter für verflüssigte Gase" auch mit dem Argument,
man kann die Tankflasche schräg halten und dann mehr als 80% tanken.
Wahrscneinlich wird das Selbstbetanken an Gastankstellen nur noch für
"ortsfeste" (d.h. mit dem Fahrzeug fest verbunden) Gastanks und Tankflaschen erlaubt bleiben.

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