Betanken von Tanks stehend
Stehende Tanks mit der Zulassung als Gastank - ortsfest - (nach 67 R 01) dürfen nur dann, von Privatpersonen an öffentlichen LPG Tankstellen betankt werden, wenn sie mit dem Fahrzeug fest verbunden sind ,Tankhalter Artikel Nr.: 10450 inclusive Laborbericht.
Dieser Gastank stehend muss genauso wie alle anderen Festtanks vom TÜV in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.
Laut DVGW muss die Befüllung von Aussen über einen Füllschlauch (Abgen. nach 67 R01)sowie einer Aussenbefüllung genutzt werden.
Die stehenden Wynen Tanks (Tankflaschen) entsprechen diesen Vorgaben.
Das Verbot für Campingflaschen und Ballonflaschen bzw. Pi markierten Flaschen besteht aus zulassungs- und technischer Sicht zu Recht. Diese Behälter würden bei einer Selbstbetankung an der Tankstelle überfüllt werden und könnten Bersten, da das Füllstopventil fehlt. Diese Behälter dürfen nur von ausgebildetem Fachpersonal befüllt werden.
Unsere Tanks stehend verfügen über ein 80%tiges Füllstopventil sowie einer Rohrbruchsicherung im Entnahmeventil, diese auch Vorraussetzungen für die Selbstbetankung sind.
Tankflaschen oder Tanks stehend von uns, gibt es nur mit der Bauartzulassung 67 R01 „ortsfest ".
Im Gegensatz zu den „ortsbeweglichen Pi markierten“ Behältern, ist die grüne Ausführung von Wynen Gas ein Gastank in –stehender Ausführung- und nach 67 R 01„ortsfest“ abgenommen. Diese Prüfung beeinhaltet auch eine Brandprobe wobei der gefüllte Gasbehälter eine Stunde im Feuer kontrolliert Gas ablassen muss ohne zu bersten, diese Prüfung ist nur mit dem Material Stahl oder Edelstahl möglich.
Zum Betanken des grünen Tanks stehend (Tankflasche) ist die Vorschrift „mit dem Fahrzeug fest verbunden“ in Europa zwingend einzuhalten. Dazu muss ein Tankhalter montiert werden.
Die meist vorhandenen Halterungen für Campingflaschen sind dazu nicht ausreichend. Diese sind zu leicht zu öffnen, und der Behälter kann dann „ortsbeweglich“ eingesetzt werden.
Alle Gastanks in -stehender Ausführung-, also auch die grüne Ausführung von Wynen Gas, können und dürfen von Privatpersonen, betankt werden. Das Betanken muss von außen erfolgen.
Beispielmontage: